Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2015 - L 4 KR 243/15 B ER RG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,102522
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2015 - L 4 KR 243/15 B ER RG (https://dejure.org/2015,102522)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.06.2015 - L 4 KR 243/15 B ER RG (https://dejure.org/2015,102522)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Juni 2015 - L 4 KR 243/15 B ER RG (https://dejure.org/2015,102522)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,102522) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.02.2013 - 1 BvR 2045/12

    Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2015 - L 4 KR 243/15
    Soweit die Rügeführerin behauptet, der Senat habe den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26. Februar 2013 (1 BvR 2045/12) unberücksichtigt gelassen, wird darauf hingewiesen, dass der zitierte BVerfG-Beschluss einen aus mehreren Gründen nicht vergleichbaren Sachverhalt zum vorliegenden Fall betrifft.
  • BSG, 11.09.2009 - B 6 KA 1/09 C

    Zulässigkeit des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2015 - L 4 KR 243/15
    Der erkennende Senat hat diese Auslegung indes nicht gewählt, weil die Anhörungsrüge nicht der inhaltlichen Fortsetzung des Rechtsstreits mit anderen Mitteln zu dienen bestimmt ist, es insbesondere nicht ausreichend ist, wenn im Kern lediglich die Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung beanstandet wird (BSG v. 29.11.05, B 1 KR 94/05 B; BSG v. 11.9.09, B 6 KA 1/09 C; vgl. auch BFH, Beschluss vom 30.09.2005, VS 12, 13/05, BFHE 211, 6 Rn. 13; BGH v. 18.7.07, XII ZB 92/06, FamRZ 07, 1463; OVG Bbg v. 6.4.05, 5 B 53/04, NVwZ 05, 1213).
  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 92/06

    Zulässiges Ziel einer Anhörungsrüge

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2015 - L 4 KR 243/15
    Der erkennende Senat hat diese Auslegung indes nicht gewählt, weil die Anhörungsrüge nicht der inhaltlichen Fortsetzung des Rechtsstreits mit anderen Mitteln zu dienen bestimmt ist, es insbesondere nicht ausreichend ist, wenn im Kern lediglich die Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung beanstandet wird (BSG v. 29.11.05, B 1 KR 94/05 B; BSG v. 11.9.09, B 6 KA 1/09 C; vgl. auch BFH, Beschluss vom 30.09.2005, VS 12, 13/05, BFHE 211, 6 Rn. 13; BGH v. 18.7.07, XII ZB 92/06, FamRZ 07, 1463; OVG Bbg v. 6.4.05, 5 B 53/04, NVwZ 05, 1213).
  • BFH, 30.09.2005 - V S 12/05

    Anhörungsrüge: kein rechtliches Gehör vor einer Verbindung zweier

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2015 - L 4 KR 243/15
    Der erkennende Senat hat diese Auslegung indes nicht gewählt, weil die Anhörungsrüge nicht der inhaltlichen Fortsetzung des Rechtsstreits mit anderen Mitteln zu dienen bestimmt ist, es insbesondere nicht ausreichend ist, wenn im Kern lediglich die Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung beanstandet wird (BSG v. 29.11.05, B 1 KR 94/05 B; BSG v. 11.9.09, B 6 KA 1/09 C; vgl. auch BFH, Beschluss vom 30.09.2005, VS 12, 13/05, BFHE 211, 6 Rn. 13; BGH v. 18.7.07, XII ZB 92/06, FamRZ 07, 1463; OVG Bbg v. 6.4.05, 5 B 53/04, NVwZ 05, 1213).
  • BSG, 29.11.2005 - B 1 KR 94/05 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch Anhörungsrüge

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2015 - L 4 KR 243/15
    Der erkennende Senat hat diese Auslegung indes nicht gewählt, weil die Anhörungsrüge nicht der inhaltlichen Fortsetzung des Rechtsstreits mit anderen Mitteln zu dienen bestimmt ist, es insbesondere nicht ausreichend ist, wenn im Kern lediglich die Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung beanstandet wird (BSG v. 29.11.05, B 1 KR 94/05 B; BSG v. 11.9.09, B 6 KA 1/09 C; vgl. auch BFH, Beschluss vom 30.09.2005, VS 12, 13/05, BFHE 211, 6 Rn. 13; BGH v. 18.7.07, XII ZB 92/06, FamRZ 07, 1463; OVG Bbg v. 6.4.05, 5 B 53/04, NVwZ 05, 1213).
  • OVG Brandenburg, 06.04.2005 - 5 B 53/04

    Anhörungsrüge, Anspruch auf rechtliches Gehör; Nichtberücksichtigung von Vortrag

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2015 - L 4 KR 243/15
    Der erkennende Senat hat diese Auslegung indes nicht gewählt, weil die Anhörungsrüge nicht der inhaltlichen Fortsetzung des Rechtsstreits mit anderen Mitteln zu dienen bestimmt ist, es insbesondere nicht ausreichend ist, wenn im Kern lediglich die Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung beanstandet wird (BSG v. 29.11.05, B 1 KR 94/05 B; BSG v. 11.9.09, B 6 KA 1/09 C; vgl. auch BFH, Beschluss vom 30.09.2005, VS 12, 13/05, BFHE 211, 6 Rn. 13; BGH v. 18.7.07, XII ZB 92/06, FamRZ 07, 1463; OVG Bbg v. 6.4.05, 5 B 53/04, NVwZ 05, 1213).
  • SG Stade, 02.04.2015 - S 29 KR 6/15

    Einstandspflicht einer gesetzlichen Krankenversicherung für stationär

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2015 - L 4 KR 243/15
    Mit Beschluss vom 16. Juni 2015 (L 4 KR 139/15 B ER) hat der erkennende Senat die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts (SG) Stade vom 2. April 2015 (S 29 KR 6/15 ER) zurückgewiesen, weil die Antragstellerin weder einen Anordnungsanspruch noch einen Anordnungsgrund für die von ihr als onkologische Patientin begehrte Gewährung einer außervertraglichen Therapie im Wege einstweiligen Rechtsschutzes glaubhaft gemacht hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2015 - L 4 KR 139/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2015 - L 4 KR 243/15
    Mit Beschluss vom 16. Juni 2015 (L 4 KR 139/15 B ER) hat der erkennende Senat die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts (SG) Stade vom 2. April 2015 (S 29 KR 6/15 ER) zurückgewiesen, weil die Antragstellerin weder einen Anordnungsanspruch noch einen Anordnungsgrund für die von ihr als onkologische Patientin begehrte Gewährung einer außervertraglichen Therapie im Wege einstweiligen Rechtsschutzes glaubhaft gemacht hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2015 - L 4 KR 462/15
    Die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes kann auch nicht im Wege der Anhörungsrüge nachgeholt werden, denn das Rügeverfahren dient nicht der inhaltlichen Fortsetzung des Rechtsstreits mit anderen Mitteln (Landessozialgericht Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 16. Juni 2015, L 4 KR 243/15 B ER RG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht